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 Brief an die Justizministerin

 

 

An das
Bundesministerium für Justiz

Frau
Brigitte Zypries
Ministerin der Justiz

Mohrenstr. 37
01117 Berlin


Kiel, den 08.02.07


Sehr geehrte Frau Zypries,

vor dem Gesetz sind alle gleich, heißt es im Grundgesetz. Vergleiche ich jedoch verschiedene Gerichtsurteile bewahrheitet sich gar zu oft des Volksmunds Weisheit, der da sagt: Die Kleinen hängt man, und die Großen läßt man laufen.

Dazu einige Ausführungen:
Schon in jungen Jahren der Bundesrepublik erschien im Spiegel ein Artikel, der in mir Zweifel nährte, in einem Rechtstaat zu leben. Da hatte der Sohn eines Millionärs in Niedersachsen die Hausangestellte geschwängert und aus dem Fenster gestoßen. Der Sturz war tödlich. Im folgenden Prozeß plädierte der Verteidiger auf geistige Umnachttung des Angeklagten zur Tatzeit. Der Doppelmörder wurde freigesprochen.

Dies war dann wohl auch der Präzedenzfall für den Juristen Zimmermann, der des Meineids angeklagt war. Er und seine Verteidiger erzählten dem Gericht, daß er zur Tatzeit nicht wußte, was er getan. Auch in diesem Fall akzeptierte das Gericht die Begründung der Verteidigung und sprach ihn frei. Er durfte unbescholten den Gerichtssaal verlassen. Nun, der Prozeß hat ihm in der folgenden Zeit zwar den Spitznamen 'Old Schwurhand' eingebracht, seiner zukünftigen politischen Laufbahn hat der 'Jagdschein', wie der Volksmund diese Beurteilung durch das Gericht nennt, nicht geschadet, er wurde Innenminister. Fortan sprach die Presse von einem 'Blackout'. Das klang besser und war nichtssagender. Wahrscheinlich wäre es ungebührlich gewesen, so man einen Verantwortung tragenden Minister mit klaren deutschen Worten an seine Vergangenheit erinnert hätte.

Verständlich, daß sich Exkanzler Kohl dann in der Spendenaffäre, nachdem er durch sein Drehen und Leugnen sich selbst und den Rechtsstaat lächerlich gemacht hatte, ungestraft auf einen Blackout berufen konnte. Das war eine standesgemäße Begründung, die der Untersuchungsausschuß gelten lassen mußte.

Zum Vergleich, sehr geehrte Frau Zypries, stellen Sie sich doch bitte vor, die geschändete Hausangestellte hätte in verständlicher Wut bei einer günstigen Gelegenheit den Millionärssohn ins Jenseits befördert. Kaum zu glauben, daß sie ungeschoren davon gekommen wäre. Oder noch brisanter: Die Anwälte Schily und Strobel hätten bei der Verteidigung eines Mitglieds der Baader - Meinhof - Gruppe auf geistige Umnachttung ihrer Mandanten zur Tatzeit plädiert. Jeder Richter hätte dies Argument schneller vom Tisch gefegt, als die Anwälte es hätten aussprechen können. Die Balkenüberschriften der Bildzeitung - nicht auszudenken. Sie sehen, wertet man die Praxis der Justiz, können viele Urteile nicht nebeneinander vor dem Grundgesetz bestehen.

Auch bei Strafprozessen vor den Landgerichten kann man immer wieder beobachten, daß Betrügereien im allgemeinen streng geahndet werden, die einen wohlhabenden Bürger schädigen. Betrügt ein Geschäftsmann jedoch seine Kunden, oder gar seine Beschäftigten um ihren Lohn, so ist er selten greif- und angreifbar. Kommt es aber doch zur Anklage, so werden seine Anwälte das Kind schon schaukeln. Gelingt es den Persilwäschern dann nicht die Weste ihres Mandanten fleckenrein zu waschen, kommt selten mehr als eine Geld- und Bewährungsstrafe dabei heraus. Viele Prozesse wurden auch gezielt verschleppt, daß sie eingestellt werden mußten.

Manchmal scheint es auch, daß der Gesetzgeber bewußt die Schlupflöcher für die Großverdiener geöffnet hält, die Millionen per Beschluß auf das eigene Konto überweisen, wie der Prozeß gegen Ackermann und Gleichgesinnte gezeigt hat.

Daß auf dem Gebiet der Abfindungen und Zuwendungen, die Aufsichtsräte sich selbst genehmigen, gesetzlicher Handlungsbedarf nötig war, hat schon vorher der Berliner Bankenprozeß gezeigt. Die Bank war zahlungsunfähig. Doch vor dem Zusammenbruch hatten sich die Herrn Aufsichtsräte noch eine mehrere Millionen schwere Abfindung genehmigt. Der Senat saß dann auf den Schulden, und der Steuerzahler durfte zahlen. Die Herrn Aufsichtsräte blieben unbescholten.

Werden sozialen Leistungen zu Unrecht bezogen, so sucht der Gesetzgeber sofort nach Mitteln, die den mißbräuchlichen Nutzen sozialer Gesetze zukünftig verhindern sollen. Nun sollte man annehmen, daß die gewählten Vertreter eines 'sogenannten' Rechtsstaates, vor allem die Verantwortlichen im Justizministerium, nach diesem Vorfall gleichfalls ein Gesetz erarbeitet hätten, um künftigen Finanzraubrittern mit den weißen Westen das Handwerk zu legen. Doch nichts dergleichen wurde getan.

So verlief denn auch der Prozeß gegen Ackermann und Konsorten wie das Hornberger Schießen. Die Frage, ob die für sich selbst beschlossenen Abfindungen recht oder unrecht waren, wurde nie zum Leitfaden der Verhandlung. Statt dessen wurde letztlich nur noch um die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes gefeilscht. Das Bußgeld war dann auch so bemessen, das den Angeklagten nach Abzug aller Unkosten noch ein stattlicher Gewinn verblieb. Ansonsten aber gingen die Beklagten unbescholten aus dem Gerichtssaal, wie ausdrücklich festgestellt wurde.

Dieses Urteil zwingt dann auch zum Nachdenken und wirft zwei Fragen auf.

  1. Wozu haben sie ein Bußgeld bezahlt, wenn sie doch als rechtschaffene Bürger den Gerichtssaal verlassen durften? Wie heißt der Nenner, der die gegensätzlichen Aussagen möglich machen?
  2. Wieso rechtfertigt das Gericht die Milde des Urteils damit, daß die sieben Jahre lange Prozeßdauer für die Beklagten eine große Belastung gewesen sei. Ja, wer hat den Prozeß denn mit allen mitteln des so 'genannten' Rechtsstaates verzögert? Waren es die Rechtsanwälte der Beklagten, oder waren es die Beamten der Justiz? Waren es die Anwälte, so kann der Umstand nicht als entlastend bewertet werden. War es die Justiz, dann hätte der Schuldige in einem Rechtsstaat an den Pranger gehört, gegebenenfalls hätten die Schuldigen der Justiz ihren Hut nehmen müssen. Versteht sich, bei voller Pension, für miserable Leistungen.

Sehr geehrte Frau Zypries, in der Amtszeit ihrer Vorgängerin war ich Gast im Justizministerium. In einer Selbstdarstellung des Hauses wurde uns Gästen erklärt, daß es eine der Hauptaufgaben des Ministeriums sei, alle neuen Gesetze zu prüfen, ob sie mit der Verfassung im Einklang stehen. Ich fragte daraufhin, wie so es da den Argusaugen der Verantwortlichen im Justizministerium entgangen sei, daß viele Gesetze, die das Einkommen der Abgeordneten regeln, verfassungswidrig sind, wie Hans Herbert von Arnim geschrieben und wie es das Verfassungsgericht festgestellt hat. Sie erwiderte schnippisch, ja fast beleidigt, daß es nicht den Tatsachen entspräche. Diese Antwort empfand ich angesichts der Fakten als beschämend für das ganze Ministerium.

In diesem Zusammenhang frage ich auch: Wie konnte ein Gesetzentwurf im Jahre 2001 das Justizministerium passieren, das besagt, daß die Witwe eines Abgeordneten, der nur einen Tag im Bundestag gesessen, eine zusätzliche Rente von 3000,- Mark erhalten soll. Eine Witwe, deren Mann ein Leben lang schwer gearbeitet, erhielt in gleicher Zeit nicht einmal die Hälfte dieser Zusatzrente. Im Grundgesetz aber heißt es doch: Vor dem Gesetz sind alle gleich! Haben da die Verantwortlichen im Justizministerium geschlafen oder - modern gesagt - ihren Blackout gehabt?

Wir leben in einem Rechtsstaat, das betonen die Abgeordneten immer wieder. Ein schlechter Schlager kann zum Ohrwurm werden, wenn er oft genug im Radio geträllert wird. Ebenso ist es mit den Lügen in den Wahlkämpfen der Politiker. Doch allein die Tatsachen, daß in den Parlamenten, in denen es von Juristen nur so wimmelt, Gesetze zum eigenen Nutzen verabschiedet wurden, die verfassungswidrig waren, lassen mich fragen, ob die Herrn Abgeordneten mit ihrem Tun in diesen Fällen den Rechtsstaat nicht abgrundtief lächerlich gemacht haben?

Und das unverständliche verfassungsrechtliche Denken und Tun der Abgeordneten nimmt kein Ende. Inzwischen haben die schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten, die sechs Jahre lang bewußt und ungestraft verfassungswidrige Gehälter bezogen haben, ihre Einkommen kräftig erhöht und juristisch neu verpackt. Das Produkt dieses juristischen Kunstwerks wird nun als Verfassungskonform gewertet, wie mir der Landtagspräsident, Herr Kayenburg, geschrieben hat. Nur die Frage, wie die Erhöhung der Abgeordneteneinkommen einerseits und die gleichzeitig direkten und indirekten Kürzungen der Einkommen des kleinen Mannes anderseits, mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind, die hat er danach wohlweislich nicht beantwortet.

Werte ich diese Begebenheiten, so meine ich, sie schänden den Rechtsstaat. Erinnere ich mich zudem, daß es der Teufel war, der in den geheiligten Tempeln der Justiz und vor den Augen der Robenträger seine Hosen herunterließ und seine Notdurft verrichtete, dann drängt sich mir die Frage auf, ob der Name des Mannes, der sich so unflätig benommen hat, Zufall oder eine Offenbarung für die werteschaffende Bevölkerung ist.

Sehr geehrte Frau Zypries, wenn heute Politiker von einem Rechtsstaat sprechen, und sie tun es recht oft, dann wird mir mit einem Seitenblick auf die praktizierte Rechtsprechung und der Gesetzgebung oft bitter Übel. Darum möchte ich Sie, als die gegenwärtig höchste Verwalterin des deutschen Rechts, bitten, mir sachlich und mit einfachen Worten mitzuteilen, in welchen Punkten meine Ausführungen unzutreffend sind. Ja, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich von den Zweifeln befreien könnten, die mich quälen wenn ich das Grundgesetz auch nur in Händen halte.
Anbei ein Gedicht, dessen Zeilen mir schon vor knapp dreißig Jahren in den Sinn kamen.

Als schlichter Bundesbürger, der in den Jahren nach dem Kriege, durch harte Arbeit, knappen Lohn und vielen Entbehrungen dazu beigetragen hat, daß auf Schutt und Asche, das Erbe unserer Altvorderen, ein neuer Staat errichtet werden konnte, grüße ich herzlich, Ihr

Heinz Rehn


Dazu noch ein Vers (auch bei der Lyrik zu finden):

Justitia

Ein Unrecht war's, was ihm geschehen;
in tiefster Seele ehrgeschmäht
blieb vor Justitia er stehen
und sprach ein stilles Stoßgebet.

"O helfe mir, stärk' meinen Glauben,
zeig' mir der Ordnung Sinn und Nutz;
wo Willkür wütet, Herren rauben,
gewähr mir Armer deinen Schutz.

Dir schenke ich all mein Vertrauen,
bist du doch achtbar und gescheit;
auf deinem Ehrwert will ich bauen —
du Göttin der Gerechtigkeit.

Kein Reichtum kann dein Auge blenden,
allein dem Rechte untertan
wägst du in deinen reinen Händen
die wahren Werte, Gran für Gran.

Drum fürcht' ich nicht des Reichen Kraft,
verdränge Ängste, Zweifel, Zagen
und setz' auf dich, auf deine Macht —
mein gutes Recht werd' ich erklagen."

Der Arme rief die Geister wach,
die weisen Richter sprachen Recht;
ein reines Weltenbild zerbrach
im gordischen Gesetz-Geflecht.

Und wieder sprach der arme Mann,
in tiefster Seele nun verstört,
verzweifelt die Statue an:
"Justitia ich bin empört.

Nun sag' mir wie man Rechte wägt,
helf' meine Wißbegier zu stillen,
verrat mit wer das Urteil trägt:
War' Götter oder Menschen Willen?

Noch leuchten mir die heil'gen Werte,
die mir die Kirche einst geprägt;
such' zweifelnd noch die unversehrte,
die Welt, in der ich froh gelebt.

Nun komm und zeig mir dein Gesicht,
entfern das Tuch, die Augenbinde —
entblöße dich, damit ich nicht
im Irrtum oder Zorn erblinde."

Sie sagte nichts, wollt kein Disput,
blieb steinern, stur und stumm;
da packte ihn die stumpfe Wut,
stieß wilderbost das Standbild um.

Die Waage und das Tuch zersprang,
ihr wahres Antlitz lag nun bloß,
Die Augen waren kühl und blank,
doch machtbesessen — mitleidslos.

Entsetzt starrt' er den Torso an,
war wie gelähmt, stand steif und schwer,
und unwillkürlich, wie im Bann,
sprach zitternd, tieferschauernd er:

"Nun seh' ich dich ohn' Glanz und Schein,
du falsches Monster, kaltes Ding;
bist herzlos wie ein grober Stein,
warst nie ein achtbar', ehrlich Kind.

Versteh' nun auch des Tuches Sinn,
die Phrase, das verwob'ne Recht,
Justitia, du Heuchlerin,
du bist allein —— des Goldes Knecht!


Mein Schreiben vom 08.Febr. 07 an das Justizministerium wurde am 06.03.07 beantwortet. Dieses Schreiben habe ich wie folgt erwidert:

Kiel, den 20.03.07

Sehr geehrte Frau Zypries,
die Antwort auf meinem Schreiben, vom 8.Febr.07, verfaßt am 06.03.07 von einem Herrn Petroschke und unterschrieben von einem Herrn Hilgendorf-Schmidt, habe dreimal durchlesen müssen, um zu begreifen das es im Grunde nur ein nichtssagendes beschriebenes Stück Papier ist. Im Schlußwort meines Briefes bat ich Sie, mir in einfachen Worten mitzuteilen, in welchen Punkten meine Ausführungen unzutreffend sind, um mich von Zweifeln zu befreien, wenn ich das Grundgesetz in Händen halte.
Statt einer klaren Antwort lese von den Prinzipien des Rechtstaats, von vielen Paragraphen, und daß letztlich die Richter und ihre Urteile souverän sind, auf die kein Mandatsträger Einfluß nehmen kann. Meine Frage, ob die Urteile, im Berliner Banken- und im Ackermannprozeß auch mit dem Wort Rechtsstaat und dem Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3, in Einklang zu bringen sind, wurde mit keinem sachlich verständlichen Wort beantwortet.
Die Frage, wieso ein Gesetz das Justizministerium passieren konnte, das der Witwe eines Bundestagsabgeordneten eine Rente von 3000,- Mark sichert, wurde ebenfall übersehen. Es sei, daß auch hier die Erwiderung gilt, daß die Öffentlichkeit und das Bundesverfassungsgericht darüber wachen, daß das Parlament sein Alimentationsrecht nicht mißbraucht. Die Öffentlichkeit? Welch einen Einfluß hat die Öffentlichkeit denn auf das Geschehen bei der Gestaltung der Abgeordneten Bezüge in Wahrheit? Tatsache ist doch, daß selbst die fundierten Schriften des Herrn Hans Herbert von Amin von den Abgeordneten allenfalls als ein lästiges Stück Papier betrachtet werden. Und selbst, das Justizministerium ist nicht befugt Gesetze zu unterbinden, die Verfassungswidrig zum Eigennutz der Abgeordneten von den Abgeordneten beschlossen werden, wie ich dem Antwortschreiben entnehmen kann. Somit ist es schlicht dummes Zeug, wenn ein Mitarbeiter Ihres Hauses schreibt, die Öffentlichkeit habe Einfluß auf die Entgelte der Abgeordneten. Außerdem glaube ich irgendwo gelesen zu haben, daß bei diesen Belangen nur Abgeordnete das Verfassungsgericht anrufen können. Sollte ich mich irren, so klären sie mich doch bitte auf und sagen mir, an welche Institution ich mich wenden kann, um zu veranlassen das unter Berücksichtigung meiner Argumentation geprüft wird, ob das oben erwähnte Gesetz der Witwenrente, sowie die letzte Erhöhung der Abgeordneten Diäten in Schleswig-Holstein verfassungsrechtlich bestehen können.
Es tut mir Leid, aber für mich bleibt die Frage bestehen, ob meine angeführten Begebenheiten, von den Blackout Urteilen über den Ackermannprozeß, bis hin zu den verfassungswidrigen Einkommen der Abgeordneten in der Vergangenheit, außer mit Gummiparagraphen, auch sachlich und für den Bürger verständlich mit dem Wort Rechtsstaat in Einklang zu bringen sind.
Damit sich auch die Wähler von morgen mit diesen Frage beschäftigen können werde ich meine Briefe an das Justizministerium im Internet Rehn-Plattdeutsch.de veröffentlichen.
Es grüßt recht freundlich ein Bürger, der sein Wissen gerne damit bereichern möchte, daß ihm das Wort Rechtsstaat zukünftig auch inhaltlich etwas mehr sagt, als sein kritisches Auge zu sehen vermag.
Herzlich, Ihr Heinz Rehn

28.03.07
P. S. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Reaktion einiger Abgeordneten auf das in diesen Tage bekanntgewordene Urteil der Frankfurter Richterin, die eheliche Gewalt im Fall einer Muslimin gerechtfertigt hatte. Sie wurde inzwischen, nach Presseberichten, für Befangen erklärt und von diesem Fall abgezogen. Ein Disziplinarverfahren droht. Und hier sei es mir erlaubt höhnisch zu sagen: Die Reaktion der Abgeordneten in diesem Fall hätte ich mir auch im Fall Ackermann und Konsorten gewünscht. Das hätte mir dann vielleicht sogar geholfen wieder an einen Rechtsstaat zu glauben. Und mit Genugtuung füge ich hinzu: Die Reaktion der Abgeordneten aller Parteien in dieser Sache haben das Schreiben, des in Ihrer Verantwortung stehenden Herrn Hilgendorf - Schmidt als reine Phraseologie entlarvt und lächerlich gemacht.
H.R.


Diese Erwiderung an Frau Brigitte Zypries, Ministerin der Justiz, wurde nicht beantwortet.

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